Förderung der Elektromobilität

Steuererleichterungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 18.05.2016 beschlossen, dass der Kauf von Elektrofahrzeugen gefördert werden soll. Wer ein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält nun eine Prämie.

Daneben sollen die neuen Elektrofahrzeuge 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein. Konkret bedeutet dies, dass die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge ab dem 01.01.2016 für 10 Jahre gilt. Die Befreiung wurde rückwirkend von 5 auf 10 Jahre verlängert.

Ebenfalls ist eine Prämie beim Erwerb von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Für den Kauf eines reinen Elektrofahrzeuges gibt es Euro 4.000,00 als Prämie. Eine Prämie in Höhe von Euro 3.000,00 wird für Plug-in-Hybride gewährt. Diese Zuschüsse können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Jeweils die Hälfte wird von Bund und Industrie getragen. Insgesamt wurden Bundesmittel in Höhe von Euro 600 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderung wird solange ausgezahlt, bis die Bundesmittel verbraucht sind. Das Programm soll grundsätzlich bis spätestens 2019 laufen.

Diese steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung sollen einer klimagerechten Politik dienen.

Daneben werden Bundesmittel in Höhe von 300 Millionen Euro von der Bundesregierung für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt, um den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen zu fördern.

Arbeitnehmer können ihr Elektroauto beim Arbeitgeber steuerfrei aufladen. Es liegt laut Bundesregierung kein „geldwerter Vorteil“ vor wie z. B. bei der Dienstwagengestellung oder der Ausgabe von Tank- oder Essensgutscheinen. Auch wenn in diesem Fall Stromkosten gespart werden, wird diese „Tankfüllung“ nicht als steuerlicher Vorteil gewertet.

Arbeitgeber profitieren ebenfalls von diesem Gesetzesentwurf. Über die Lohnsteuer können Arbeitgeber den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen.

Ist der Erwerb eines Elektrofahrzeuges geplant, sollten die steuerlichen Vorteile in die betriebswirtschaftliche Kalkulation mit einbezogen werden.

pfeil nach oben