Modernisierung Besteuerungsverfahren
Bundesregierung reicht Gesetzesentwurf ein
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland soll modernisiert werden und in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Ferner sollen nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen. Außerdem sollen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Steuererklärungen zukünftig soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.
Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden. Damit soll der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit von ELSTER (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden.
Die zukünftig geplante automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen hat das Ziel, personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Durch die vollautomatische Fallbearbeitung auf der Basis eines Risikomanagementsystems wird neben der herkömmlichen Bearbeitung einer Steuererklärung durch Amtsträger ein zweites gesetzlich geregeltes Leitbild der Steuerfestsetzung geschaffen, nämlich das einer "ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung mit einem ausschließlich automationsgestützt erlassenen oder korrigierten Steuerbescheid als Ergebnis". Außerdem soll der Schriftverkehr weiter auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich künftig Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das ELSTER-Portal herunterladen können.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Änderung der Abgabefristen. Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, sollen zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung erhalten. Die Jahressteuererklärung muss künftig am 28. Februar des Zweitfolgejahres vorliegen. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mit Verspätung abgeben, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag ist festzusetzen, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Der Verspätungszuschlag beträgt je nach Fall mindestens 10 bzw. mindestens 50 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
Steuerpflichtige sollten sich rechtzeitig auf die zu erwartenden Gesetzesänderungen und die weiter fortschreitende Digitalisierung einstellen.