Erbfolgeplanung - kompetent begleitet

Eine fehlerhaft geplante Erbfolge hat - besonders bei größeren Vermögen - in der Regel erhebliche Auswirkungen auf den Familienfrieden. Substanzverluste durch vermeidbare Steuern und Liquiditätsprobleme durch familienrechtliche Ansprüche können zu einer Zerschlagung des Vermögens und Gefährdung eines Unternehmens führen.

Eine gut beratene Erbfolgeplanung erhält in der Regel auf Dauer den Familienfrieden trotz unvermeidbarer Störungen während der Erbauseinandersetzung. Die Gesamtsteuerbelastung kann vermindert werden. Auch Ansprüche wegen des Zugewinnausgleichs und des Pflichtteils können oft teilweise oder ganz vermieden werden. Der Generationenübergang gelingt erfolgreich.

Eine erfolgreiche Erbfolgeplanung berücksichtigt neben menschlich-psychologischen Aspekten das Erbrecht mit den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten, das Erbverfahrensrecht z. B. der Erbauseinandersetzung, aber auch das Familienrecht mit den Fragen des Güterstandes und des Zugewinnausgleichs. Von großer Bedeutung für alle Beteiligten ist das Steuerrecht. Zu vermeiden sind insbesondere unfreiwillige Gewinnrealisierungen. Schließlich sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten.

Eine erfolgreiche Erbfolgeplanung berücksichtigt die Wechselwirkungen der einzelnen Rechtsinstitute und ihre wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen.

In der Praxis stößt man immer wieder auf folgende Probleme:

Es fehlt ein Testament. Dadurch werden Gestaltungsmöglichkeiten nicht ausgenutzt. Eine entstehende Erbengemeinschaft trägt Konfliktpotenzial in sich.

Vorhandene Testamente sind durch veränderte Verhältnisse oder Änderungen der Rechtsnormen überholt. Testamente sollten regelmäßig mindestens alle 3 – 5 Jahre überprüft und angepasst werden.

Ein Berliner Testament führt meist zu Bindungswirkungen für den überlebenden Ehepartner. Die Erbschaftsteuer kann für das gleiche Vermögen zweimal anfallen.

Die Gefahr von Ansprüchen gegen den Nachlass aufgrund von Pflichtteilsansprüchen wird nicht gesehen.

Ein falscher Güterstand kann erhebliche erbschaftsteuerliche Nachteile bringen.

Eine ausreichende Altersversorgung des längerlebenden Ehegatten wird der Steuerersparniswillen nicht beachtet.

Die Beratung zur Erbfolgeplanung erfordert als komplexe Angelegenheit neben hohem Einfühlungsvermögen in menschliches Verhalten umfassende Kenntnisse im Erbrecht und Steuerrecht.

Durch unsere hohe Spezialisierung bieten wir Ihnen qualifizierte und umfassende Unterstützung an.

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