Neuerungen des Jahreswechsels 2018/2019

Nachfolgend sind einige ausgewählte Änderungen des Jahreswechsels 2018/2019 dargestellt:

 

  • Erhöhung Kindergeld ab 01.07.2019
    Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wurde auf jeweils 204 Euro erhöht. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro. Ab dem 4. Kind beläuft sich das Kindergeld ab 01.07.2019 auf 235 Euro.
     
  • Überlassung von Diensträdern, Jobtickets, Elektro-/Hybridfahrzeugen an Arbeitnehmer
    Jobtickets sowie andere Zuschüsse des Arbeitgebers zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind ab 01.01.2019 steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erhält.
     
    Die Überlassung von Diensträdern (Fahrräder/E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis
    25 km/h) ist grundsätzlich steuerfrei (befristet bis Ende 2021). Dies gilt allerdings nicht für die Finanzierung von E-Bike-Leasing in Form einer Gehaltsumwandlung.
     
    Die Überlassung von Elektro- und Hybridfahrzeugen wird ab 01.01.2019 mit 0,5 % statt mit 1 % des Bruttolistenpreis versteuert. Voraussetzung: Anschaffung im Zeitraum 2019-2021.
     
  • Gutscheine und Umsatzsteuer ab 2019
    Zum 01.01.2019 wurde die sogenannte Gutscheinrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt.
     
    Für Einzweckgutscheine (z.B. Leistungen einer Boutique, Benzingutscheine), bei denen der Ort der Lieferung/Leistung sowie der Gegenstand der Lieferung/Leistung als auch der Umsatzsteuersatz bereits bei Ausstellung des Gutscheins feststehen, muss der Unternehmer bereits bei Ausstellen des Gutscheins Umsatzsteuer erheben, anmelden und abführen. Hingegen fällt bei Mehrzweckgutscheinen (z.B. Hotelgutscheinen, Erlebnisgutscheinen) die Umsatzsteuer erst bei der Einlösung der Gutscheine an.
     
    Die Gutscheinrichtlinie gilt jedoch nicht für Preisnachlass-Gutscheine oder Gutscheine für Fahrscheine oder Eintrittskarten für Kinos und Museen.
     
  • Höherer Mindestlohn ab Januar 2019
    Der gesetzliche Mindestlohn wurde ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro erhöht. Für bestimmte Branchen (z.B. Baubranche) wurde der gesetzliche Mindestlohn ebenfalls angepasst.
     
  • EU-Kraftstoff-Kennzeichnung ab 2019 / Lkw-Maut / Ausweitung Dieselfahrverbote
    Die einheitliche EU-Kraftstoffkennzeichnung kommt ab 2019. Die Etiketten mit mindestens 13 mm Durchmesser sollen an allen Zapfpistolen, an den Zapfsäulen selbst sowie in der Bedienungsanleitung und in unmittelbarer Nähe der Tankklappe von Neufahrzeugen angebracht werden. 
      
    Zum 01.01.2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen.
     
    Diesel-Fahrverbote drohen in zahlreichen Städten (bisher nur zwei Straßen in Hamburg / Ausweitung lt. ADAC unter anderem auf Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart).
     
  • Energieausweise ab 2019
    Zu prüfen ist, ob ausgestellte Energieausweise noch gültig sind (Gültigkeitsdauer:
    10 Jahre), da ansonsten Bußgelder drohen. Alle Ausweise mit Ausstellungsjahr 2008 sind zum 01.01.2019 bereits abgelaufen. Mit der Ausstellung neuer Energieausweise sollten nur ausgewiesene Gebäudeenergieberater beauftragt werden. Eine ausführliche Darstellung mit Fragen und Antworten zum Energieausweis gibt es auch unter www.dena.de.
     
  • Keine iTAN-Listen beim Online-Banking mehr
    Die per Post verschickten iTAN-Listen verlieren ab dem 15.09.2019 ihre Gültigkeit. Die Authentifizierung ist ab dem 15.09.2019 unter anderem nur noch mittels TAN-Generator, Photo-TAN oder mobile-TAN möglich.
     
  • Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Drittes Geschlecht – Diskriminierung)
    Aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung wurde im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein Drittes Geschlecht für sogenannte Intersexuelle eingeführt. Damit sind jedoch nicht Transgender oder Transsexuelle gemeint.
     
    Stellenanzeigen sind daher ab dem 01.01.2019 nur dann gesetzeskonform, wenn sie neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch das dritte Geschlecht mit „i“ für intersexuell oder „d“ für divers enthalten. 
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