Staatliches Soforthilfeprogramm wegen Corona-Virus
Die Bayerische Staatsregierung hat nunmehr die ersten Informationen für das Soforthilfeprogramm bekannt gemacht. Sie finden die Informationen unter dem folgenden Link:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Die Anträge können von gewerblichen Unternehmen, Betrieben und Freiberuflern mit maximal
250 Erwerbstätigen gestellt werden. Die Höhe der Soforthilfe ist von der Zahl der Erwerbstätigen abhängig:
bis zu 5 Erwerbstätige Euro 5.000,00
bis zu 10 Erwerbstätige Euro 7.500,00
bis zu 50 Erwerbstätige Euro 15.000,00
bis zu 250 Erwerbstätige Euro 30.000,00
Es gilt in diesem Zusammenhang jedoch zu berücksichtigen, dass das Soforthilfeprogramm an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, die jeder Antragssteller erfüllen muss.
Des Weiteren sollte jede Unternehmerin und jeder Unternehmer auch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) vorliegen. Hier sollte stets eine auf den individuellen Einzelfall angepasste Lösung gefunden werden, da verschiedenste Sachverhalte zutreffend zu beurteilen sind. Unsere Fachbereiche Lohn und Arbeitsrecht haben hierzu bereits für eine Vielzahl von Fallgestaltungen passende Lösungen ausgearbeitet.