Corona Förderungen Sommer 2021

Die Corona-Pandemie hält weiter Einzug in das tägliche Leben und bringt nicht unerhebliche Beeinträchtigungen der Wirtschaft mit sich. Nach den umfangreichen Förderprogrammen der Bundesregierung bis einschließlich Juni 2021 wird die Corona Überbrückungshilfe III in Form der Corona Überbrückungshilfe III plus bis einschließlich September 2021 verlängert.

Zielsetzung der Corona Überbrückungshilfe III plus ist die Unterstützung von Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb branchenunabhängig weiterhin rückläufig ist. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30% in den einzelnen Fördermonaten Juli bis September 2021. Die Bedingungen entsprechen grundsätzlich denjenigen der Überbrückungshilfe III. Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z. B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten. Nicht als Corona-bedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben. Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht Corona-bedingt. Das Programm sieht eine Fixkostenförderung von bis zu 100% für die Monate Juli bis September 2021 vor.

Aktuelle Informationen zu staatlichen Corona-Programmen können auf folgendem Link verfolgt werden:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Der Antrag auf Corona Überbrückungshilfe muss auch weiterhin in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Es sollte deshalb gemeinsam mit einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderfähigkeit gegeben ist. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

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