Das Unternehmertestament

Das Unternehmertestament

Insbesondere in Familienunternehmen ist die Regelung der (Vermögens-) Nachfolge von besonderer Bedeutung. Das Unternehmertestament spielt im Zusammenhang mit der Nachfolgegestaltung immer dann eine wichtige Rolle, wenn der Unternehmer seine Nachfolge nicht zu Lebzeiten regeln kann oder nicht regeln will.

Bei der Gestaltung des Unternehmertestaments ist wie folgt vorzugehen:

1. Bestandsaufnahme der Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens:

  • Personenstand,
  • Lebenspartner,
  • frühere Ehegatten,
  • eheliche oder uneheliche Kinder, Adoptivkinder,
  • Enkel,
  • lebende Eltern,
  • ständiger Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort.

2. Bestandsaufnahme des Vermögens:

  • Privatvermögen,
  • Betriebsvermögen,
  • Auslandsvermögen,
  • Bewertung des Vermögens.

3. Vermögensverfügungen zu Lebzeiten:

  • Schenkungen,
  • Vermögensübertragungen,
  • Wertermittlungen.

4. Frühere Verfügungen:

  • Letztwillige Verfügungen, Erbverträge oder Testamente,
  • erteilte Vollmachten.

5. Ermittlung der gewünschten Nachfolgeregelung:

  • Bestimmung eines oder mehrerer Nachfolger,
  • Versorgung des Ehegatten und/oder nicht nachfolgeberechtigter Abkömmlinge,
  • Bindungen des Unternehmensnachfolgers und seines Ehegatten im Hinblick auf das ererbte Vermögen,
  • eventuell Testamentsvollstreckung,
  • rechtliche und steuerliche Gestaltung,
  • Beachtung von Pflichtteilsrechten.

6. Prüfung steuerlicher Folgen:

  • Vermeidung der Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven,
  • Notwendigkeit der Übertragung von Sonderbetriebsvermögen,
  • Betriebsaufspaltung.

Zur Nachfolgeregelung gehören neben dem Testament auch die Erteilung von Vorsorgevollmachten für Krankheitsfälle sowie transmortale oder postmortale Vollmachten.

Nach Errichtung ist das Testament regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre auf Anpassungen durch neue Lebensumstände des Unternehmers oder der im Testament Bedachten, Veränderungen der Vermögensgegenstände und Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung zu prüfen.

Es ist jedem Unternehmer dringend zu empfehlen, ein Unternehmertestament zu errichten und dieses regelmäßig zu prüfen. So können in der Regel langjährige Rechtsstreitigkeiten in der Familie verhindert und eine hohe Kostenersparnis erzielt werden.

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