Corona Förderungen 2022

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden wirtschaftlich betroffene Unternehmen mit umfangreichen staatlichen Förderprogrammen in Form der Corona Überbrückungshilfe I bis III sowie III+ und den Neustarthilfen für Soloselbständige unterstützt.

Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung das Programm der Corona Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum Januar bis März 2022) aufgelegt.

Zielsetzung der Corona Überbrückungshilfe IV ist auch weiterhin die branchenunabhängige Unterstützung von Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb rückläufig ist. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30% in den einzelnen Fördermonaten des Jahres 2022. Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z. B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten. Nicht als Corona-bedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die erkennbar daraus resultieren, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben. Im Falle von Betriebsferien werden Umsatzausfälle nicht als Corona-bedingt angesehen. Über das Förderprogramm der Corona Überbrückungshilfe IV ist eine Fixkostenförderung von bis zu 100% möglich.

Aktuelle Meldungen zu den staatlichen Corona-Programmen und deren Voraussetzungen können über diesen Link verfolgt werden:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Betroffene Unternehmer sollten alsbald prüfen, ob sie (voraussichtlich) förderfähig sind. Zu berücksichtigen gilt es dabei, dass der Antrag auf Corona Überbrückungshilfe IV in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer erstellt werden muss.

 

pfeil nach oben