Corona Schlussabrechnung

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden betroffene Unternehmen mit umfangreichen Förderprogrammen in Form der Corona Überbrückungshilfe I bis IV sowie der November-/ Dezemberhilfe unterstützt.

Die Anträge für die Unterstützungsprogramme im Rahmen der Corona-Pandemie wurden teilweise auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen hat bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten zu erfolgen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid die finale Förderung bewilligt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Technisch erfolgt die Schlussabrechnung jeweils für das antragstellende Unternehmen bzw. den Unternehmensverbund in Paketen:

  • Paket I: Überbrückungshilfe I-III, November-/ Dezemberhilfe (Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2021)
  • Paket II: Überbrückungshilfe III+ und IV (Förderzeitraum Juli 2021 bis Juni 2022)

Zielsetzung der Corona-Programme war die Unterstützung von Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb rückläufig war. Ob dies tatsächlich der Fall gewesen ist, soll im Rahmen der Schlussabrechnung geprüft werden.

Weitere Informationen zu staatlichen Corona-Programmen:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Eine nicht fristgerechte Einreichung der Schlussabrechnung führt zur Versagung der gesamten Förderung. Es ist deshalb dringend anzuraten, die Schlussabrechnung fristgerecht erstellen zu lassen.

 

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