Neue Aspekte zur Unternehmensnachfolge

Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung

Gegenstand der vom Deutschen Anwaltsinstitut e. V. organisieren Jahrestagung, die vom 03.04. bis 05.04.2014 stattfand, waren "Neue Aspekte zur Unternehmensnachfolge".

Betroffen von Unternehmensnachfolgefragen sind im Wesentlichen Familienunternehmen. 41,5% des Umsatzes aller Unternehmen in Deutschland stammen aus Familienunternehmen. 57% der Arbeitsplätze werden durch Familienunternehmen gestellt.

Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung betrifft die Unternehmensnachfolge in Deutschland jährlich etwa 22.000 Unternehmen mit ca. 287.000 Arbeitsplätzen. In 86% der Fälle ist der Übergabegrund altersbedingt, in 10% der Fälle todesbedingt und in 4% der Fälle krankheitsbedingt.

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine Herausforderung nicht nur für Berater, sondern vor allem auch für den Unternehmer selbst. Ausgangspunkt sollte eine Bestandsaufnahme sein zu folgenden Punkten:

  • Wie sieht das Unternehmen aus?
  • Welche sonstigen Vermögensgegenstände gibt es?
  • Wie ist die familiäre Situation?
  • Welche Ziele werden angestrebt?

Bei einer lebzeitigen Übergabe gilt es in erster Linie, die Nachfolgefrage zu klären und dabei Generationenkonflikte zu vermeiden.

Als Vorsorge für den Notfall gilt es schon frühzeitig über die Nachfolge von Todes wegen nachzudenken, insbesondere durch die Gestaltung von Notfalltestament, Vorsorgevollmachten und nicht zuletzt durch eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.

Die Gestaltung der Übergabe ist jeweils sowohl hinsichtlich ertragsteuerlicher sowie erbschaft- und schenkungssteuerlicher Aspekte zu überdenken und entsprechend anzupassen. Schlussendlich liegen die Probleme wie so oft im Detail.

Die Jahrestagung zeigte einmal mehr, dass die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge eine enge Abstimmung von erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekten erfordert ebenso wie ein hohes Maß an psychologischem Gespür und nicht zuletzt erhebliche Praxiserfahrung.

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