Corona Förderungen

Die Bundesregierung unterstützt Solo-Selbständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der aktuellen temporären Schließung im Rahmen der Corona-Pandemie betroffen sind. In diesem Zusammenhang stehen folgende Unterstützungsprogramme zur Verfügung:


November-/ Dezemberhilfe

Die November- und Dezemberhilfe unterstützt Unternehmen, die basierend auf der Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10.2020 (Schließungsverordnung) ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Auf Basis der Umsatzerlöse November und Dezember 2019 werden diese zu 75 % erstattet. Hiervon sind jedoch weitere staatliche Förderungen für denselben Leistungszeitraum in Abzug zu bringen (Kurzarbeitergeld, Corona Überbrückungshilfe II).

Für Solo-Selbständige besteht die Besonderheit, dass diese abweichend von der allgemeinen Regelung den durchschnittlichen Jahresumsatz auf Basis 2019 als Bemessungsgrundlage verwenden dürfen. Dafür muss die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 29.02.2020 weniger als 1,0 (Vollzeitäquivalent) betragen. Sofern die Anzahl der Mitarbeiter 0,0 beträgt, muss die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt werden. Das Haupterwerbskriterium ist erfüllt, wenn die Einkünfte aus dieser Tätigkeit mindestens 51 % der Einkünfte auf Basis der Summe der Einkünfte 2019 betragen.


Corona-Überbrückungshilfe II

Zielsetzung der Corona Überbrückungshilfe ist die Unterstützung von Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb branchenunabhängig deutlich rückläufig ist. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von mindestens 30 % in den Monaten April bis August 2020 oder ein Rückgang von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020. Das Programm sieht eine Fixkostenförderung von bis zu 90 % für die Monate September bis Dezember 2020 vor.

Sollten sich die Beihilfezeiträume der November-/ Dezemberhilfe mit der Überbrückungshilfe II überschneiden, so werden diese jeweils angerechnet, sodass eine „Doppelförderung“ ausgeschlossen ist.


Corona Überbrückungshilfe III

Für den Leistungszeitraum ab Januar 2021 ist die Corona Überbrückungshilfe III (Fixkostenerstattung) in Planung. Detaillierte Informationen wurden jedoch von Seiten der Regierung noch nicht veröffentlicht.

 

Aktuelle Meldungen zu staatlichen Corona-Programmen können auf folgendem Link verfolgt werden:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

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