Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie abgelehnt

Im deutschen Bundestag sorgte eine hitzige Debatte über die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie für Aufsehen. Trotz intensiver Diskussionen und kontroverser Meinungen entschied sich das Parlament in einer knappen Abstimmung gegen eine Fortführung der Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche.

Seit dem 1. Juli 2020 ist in Deutschland auf Speisen in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von derzeit 7 % anzuwenden. Lediglich Getränke unterliegen dem Regelsteuersatz in Höhe von derzeit 19 %. Der ermäßigte Steuersatz auf Speisen sollte ursprünglich bis Ende 2022 gelten, wurde dann aber bis Ende 2023 verlängert. Die steuerliche Begünstigung wurde als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie eingeführt, um die Gastronomiebranche zu unterstützen und die finanzielle Belastung für Verbraucher zu reduzieren.

Die Debatte über eine erneute Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes wurde von Anfang an intensiv geführt. Die Befürworter argumentieren, dass die Gastronomie weiterhin von den Folgen der Pandemie betroffen sei und dringend finanzielle Unterstützung benötige. Sie betonen, dass eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes die Preise für Verbraucher niedrig halten und Arbeitsplätze in der Branche sichern würde.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch Bedenken hinsichtlich der langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Gegner der Verlängerung argumentieren, dass eine Fortführung des ermäßigten Steuersatzes erhebliche Einnahmeverluste für den Staat zur Folge hätte und deshalb andere wichtige soziale und wirtschaftliche Programme gekürzt werden müssten.

In einer emotional aufgeladenen Abstimmung sprach sich der Bundestag mit knapper Mehrheit nunmehr gegen die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie aus.

Die Ablehnung dieser Verlängerung bedeutet, dass der ermäßigte Steuersatz für die Gastronomiebranche nach aktuellem Stand zum Ende des Jahres ausläuft. Dies wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Preise in Restaurants und Cafés haben und könnte die finanzielle Belastung für Verbraucher erhöhen. Gleichzeitig steht auch zu befürchten, dass die Gastronomiebranche die steuerliche Mehrbelastung nicht vollständig an ihre Gäste weiterreichen kann.

Alle Unternehmen, die gastronomische Leistungen anbieten, also insbesondere auch die Hotellerie, sollten sich rechtzeitig auf die zu erwartende höhere Steuerbelastung einstellen und diese bei der Kalkulation der Preise für Zeiträume ab Januar 2024 berücksichtigen.

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